“Wir müssen damit rechnen, dass 100.000 Einzelhandelsgeschäfte nicht wieder eröffnen oder schließen“, sagt Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Der Kommunalverband plant bereits für die Zeit nach Corona.
Landsberg: “Die Innenstadt von morgen oder von übermorgen wird eine ganz andere sein. Natürlich wird es da immer noch Einzelhandelsgeschäfte geben. Aber es wird Kultur geben, es wird mehr Wohnen geben, mehr Kunst, mehr Handwerk, mehr Bildung, und ganz sicher auch mehr Grün und mehr Wasser.“
Paketversandsteuer soll City retten
Um dies zu realisieren, seien umfassende Projekte nötig und ein Dialog mit den Bürgern, wie diese sich die Innenstadt der Zukunft vorstellten. Für die Finanzierung dieser zukünftigen Projekte hat der DStGB-Chef schon eine Idee. Das Geld für die Umgestaltung der verödeten Innenstädte soll von den Profiteuren der Corona-Krise kommen, dem Online-Handel. Eine neue Paketversandsteuer soll die anstehenden Investitionen in die Innenstädte finanzieren. Auf diese Weise könnten die großen Versandhändler einen Beitrag für eine bessere städtische Infrastruktur leisten, erklärte Landsberg bei Phoenix.
Recht für‘s digitale Zeitalter
Nachdem sich die führenden Industrienationen der Welt beim letzten G7-Treffen auf eine Mindestbesteuerung für Internet-Großkonzerne verständigt haben, wird jetzt in Deutschland der Verbraucherschutz modernisiert. Gleiche zwei EU-Richtlinien werden aktuell von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt. „Damit kommt das deutsche Vertragsrecht im digitalen Zeitalter an“, lobt SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner die Neuregelung im Handelsblatt.
Update-Pflicht für Digitalprodukte
Es geht um den Kauf digitaler Produkte. „Smartphones oder Tablets brauchen aktuelle Software, um sicher zu funktionieren“, sagt Fechner. Die neuen Update-Pflichten für Verkäufer garantieren, dass ihre Geräte „dauerhaft“ funktionieren. Die Update-Pflicht gilt für alle Produkte, die Software verbaut haben – darunter etwa die smarte Waschmaschine, der smarte Fernseher und der Fitness-Tracker für‘s Handgelenk. Allerdings ist die Dauer der Updatepflicht noch offen.
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Ergänzend wird das Gewährleistungsrecht von 6 auf 12 Monate verlängert. In diesem Zeitraum geht man davon aus, daß der Mangel schon vor dem Kauf vorlag und der Verkäufer für die Beseitigung des Mangels sorgen muß.
Fairer Wettbewerb im Netz
Auch auf der europäischen Ebene bläst der juristische Wind den Internet-Giganten in die Vorstandsetagen. „Online-Werbedienste sind ausschlaggebend dafür, dass Google und Verleger mit ihren Online-Diensten Geld verdienen“, sagt EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. „Google sammelt Daten für gezielte Werbung, verkauft Werbeflächen und agiert auch als Online-Werbevermittler.“ Damit sei das Unternehmen auf fast allen Ebenen der Wertschöpfungskette für Online-Werbeanzeigen vertreten, sagt Vestager und ergänzt: „Wir vermuten, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen“.
Deshalb hat die EU-Kommission jetzt ein förmliches Kartellverfahren gegen Google eingeleitet. Es geht um die Frage: Hat Google durch eine Bevorzugung eigener Werbeanzeigen-Technologiedienste zulasten konkurrierender Anbieter gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen? Dabei würde anderen Anbietern der Zugang zu Kundendaten für Werbung auf Internetseiten oder in Apps beschränkt, während der Google selbst diese Daten nutzt.
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dts-Material