Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg (VGH) hat das umstrittene Beherbergungsverbot gekippt. Zur Begründung hieß es, dass das Beherbergungsverbot in „unverhältnismäßiger Weise“ in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreife und daher „voraussichtlich verfassungswidrig“…