Die Kinderrechtsorganisation „Terres des Hommes“ und 49 weitere Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl fordern die Bundesregierung auf, betroffenen Flüchtlingen im Falle einer Abschiebehaft künftig zwingend einen Anwalt an die Seite zu stellen.
„In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat“, heißt es in einem Forderungspapier, welches dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Die Haft sichere lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes.
Anzeige
BUCHTIPP >> Ausländerrecht Kommentar (Beck 2022)
Jetzt informieren >> juristische-fachbuchhandlung.de
„Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt“, so die Organisationen. Diesen Anforderungen würde die Abschiebepraxis oft nicht gerecht. Schätzungen gingen von rund 50 Prozent fehlerhaften und damit rechtswidrigen Inhaftierungen aus, heißt es in dem Papier, welches dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
Verteidigung von Grundrechten
Bei einer derart hohen Fehlerquote drohten rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren. Eine Ursache für die Fehlerquote sei, dass Betroffene, die oftmals mittellos seien und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehle, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance hätten, ihre Grundrechte zu verteidigen, so die Hilfsorganisationen.
Rechtsstaatliche Kontrolle
Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, brauche es eben deshalb eine Pflichtbeiordnung von Anwälten. Nach Meinung der Menschenrechtler könne nur dieses Mittel für Waffengleichheit sorgen und eine effektive Kontrolle der Haftanträge und Gerichtsbeschlüsse ermöglichen. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres waren knapp 1.000 Menschen in Abschiebehaft.
.
Quelle: dts, bo