Die Druckfarbe beim geänderten Paragrafen 219a StGB, der die „Werbung“ für Abtreibung unter Strafe stellt, ist kaum trocken, da droht ihm schon das Aus.
Nach der Neuregelung dürfen Ärzte und Kliniken künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Außerdem dürfen sie auf Informationsangebote neutraler Stellen zum Schwangerschaftsabbruch hinweisen. Ausgelöst hatte die Gesetzesänderung die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel, die wegen angeblicher „Werbung“ für Abtreibungen verurteilt worden war.
Für die FDP, Linke und Grüne verstößt die Neuregelung gegen das Grundgesetz. Deshalb wollen die drei Parteien eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Normenkontrollklage möglich
Für eine derartige Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten erforderlich. Die Chancen der Vereinigten 219a-Gegener sind gut, da sie diese Quote erfüllen können. „Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Liberalen haben in der Anti-Paragraf 219a-Koalition die Führung übernommen und suchen nach einem Prozessbevollmächtigten.
Gutachten soll Erfolgsaussicht prüfen
Ein entsprechendes Gutachten soll die Voraussetzungen für einen Erfolg in Karlsruhe bringen. Als möglicher Gutachter ist der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch, der sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk zuversichtlich gibt: „Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
„Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen“, sagt FDP-Mann Thomae. Auch die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping ist optimistisch. Sie sagt: „Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte“.
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RB, dts-Nachrichtenagentur