Der ADAC und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) haben eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals angekündigt. Sie soll am 1. November eingereicht werden, teilten die beiden Verbände mit.
Ziel der Klage sei die Feststellung, „dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet“. Mit der Einreichung der Musterfeststellungsklage leiste man „Pionierarbeit“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller und für ADAC-Präsident August Markl ist es eine Selbstverständlichkeit, „das neue Klageinstrument im Sinne seiner Mitglieder und der Verbraucher auch in der Praxis zu fördern und voranzutreiben“.
Beteiligen können sich, den Verbänden zufolge, Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Die vom Bundestag im Juni dieses Jahres beschlossene Musterfeststellungsklage wird am 1. November 2018 in Kraft treten.