„Dauerhaft Erfassungssäulen und Kameras im Straßenraum aufzustellen, stehen die Städte kritisch gegenüber“, heißt es in einer Stellungnahme des Städtetags zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag.
In der Anhörung am Mittwoch geht es um einen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Städtetag und ADAC sind sich einig. Sie lehnen die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geplante automatische Erfassung von Autokennzeichen für die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten ab.
In den Stellungnahmen heißt es: Es lasse sich die bei der Erhebung der Lkw-Maut eingesetzte Technik nicht eins zu eins übertragen. Zweifel äußerte der kommunale Spitzenverband auch an den Plänen, den Länderbehörden Zugriff auf Daten des Zentralen Fahrzeugregisters beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu gewähren, um über Nummernschilder „effektiv“ zu kontrollieren, wer einfahren darf.
Auch nachgerüstete Diesel im Visier
So fehle Behörden und Polizei bisher die Technik für eine automatische Fahrzeugerfassung. Außerdem erfasse das Fahrzeugregister Daten zur Euro-Klasse, aber nicht zu Nachrüstungen. „Daten über Nachrüstung müssten erst erhoben und in ein Register eingetragen werden, sonst würden nachgerüstete Fahrzeuge durch den Datenabgleich nicht von Fahrverboten ausgenommen“, warnt der Städtetag.
ADAC sieht Inländer benachteiligt
Auch der ADAC meldete „erhebliche Bedenken“ an der geplanten Überwachung der Fahrverbote an. So könnten im Fahrzeugregister derzeit nur die Emissionsklassen inländischer Pkw abgefragt werden. Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung seien dort nicht erfasst.
Der Autoclub weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass sich das Abgasverhalten eines Fahrzeugs durch Soft- oder Hardwareänderungen verbessern kann. Das müsste dann im Fahrzeugregister erfasst werden. Das Gleiche gelte auch für die Fahrzeuge von Anwohnern, Lieferanten und Behördenfahrzeuge, für die Sondergenehmigungen vorgesehen sind. Vor einer Datenabfrage beim Kraftfahrbundesamt (KBA) müsse daher ein „Abgleich mit einer kommunalen Positivliste“ erfolgen, weil sich diese Personen sonst dem Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit ausgesetzt wären.
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RB, dts-Nachrichtenagentur