Wieso ist es möglich, dass Ausländer ihre Zweit- und weiteren Frauen nach Deutschland nachholen können. Diese kleine Anfrage hat die AfD-Fraktion im Bundestag an die Bundesregierung gestellt. Dabei beriefen sich die Abgeordneten auf einen entsprechenden Zeitungsbericht.
Jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Zweit- oder weitere Ehegatten erhalten im Rahmen des Ehegattennachzuges keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Dies sei ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen, heißt es dort.
Zweitfrau: Kein Status als Ehefrau
Das Bundesjustizministerium schreibt in Namen der Bundesregierung: Bei dem in der Presse beschriebenen Fall sei die Einreise nicht auf der Grundlage des Ehegattennachzuges erfolgt.
Zudem würden Zweit- und weiteren Ehefrauen Sozialleistungen nach ihrer Hilfebedürftigkeit als anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber gewährt, nicht nach deren Status als Ehefrau.
Einbürgerung ist offene Rechtsfrage
Auch auf die Frage nach der Strafbarkeit einer Mehrehe geht das BMJV in seiner Antwort ein. Unter Strafe gestellt sei nicht das Führen einer solchen, sondern deren Eingehung im Inland.
Die Rechtsfrage, ob eine nach dem deutschen Internationalen Privatrecht im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ausschließt, liege gegenwärtig dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor (BVerwG 1 C 15.17). Diese Entscheidung bleibe abzuwarten.
hib vom 18.4.2018