„Videoüberwachung und Gesichtserkennung werden noch wirkungsloser, als sie bisher schon waren“, sagt der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Ulrich Kelber (SPD) und hinterfragt bisher geltende Sicherheitsmaßnahmen.
Mit Blick auf das bisher geltende „Vermummungsverbot“ bei Demonstrationen sagte Kelber der Funke-Mediengruppe: „Wir werden manche Fragen neu diskutieren müssen – über die Corona-Pandemie hinaus. Die Alltagsmaske könnte ja zu einem normalen Kleidungsstück werden, wie es in asiatischen Staaten während der Grippezeit längst der Fall ist.“
Eine Gesichtserkennung werde durch die vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutzmaske verhindert, meint der Datenschützer. „Die Pandemie wäre ein geeigneter Anlass“, so Kelber, um über dieses Thema zu sprechen.
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Gleichzeitig kritisiert Kelber die nicht zeitgerechte Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Es geht darum, dem Bundesdatenschutzbeauftragten ein Weisungs- und Untersagungsrecht in Datenschutzfragen zu geben“, erläuterte Kelber in dem Pressegespräch. Damit vernachlässige die Bundesregierung ihre Datenschutzaufsicht gegenüber Sicherheitsbehörden wie der Bundespolizei.
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Quelle: dts, rb