Staatliche Stellen haben im vergangenen Jahr insgesamt 915.257 Mal die Konten von Privatpersonen bei den jeweiligen Banken abgefragt. Das ist eine Steigerung von knapp 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2018.
Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Nachfrage der Bildzeitung. Im Jahr 2005 waren es noch ganze 8.689 Abfragen. Nur zwei Jahre später, im Jahr 2010, waren es bereits 56.696 Kontenabfragen. Ermöglicht wurde der starke Anstieg staatlicher Neugier durch das „Gesetz zur Förderung von Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 in Kraft trat.
Hintergrund: Zoll, Polizei und Finanzämter nutzen die Abfragen bei den Geldinstituten, um verheimlichte Konten zu finden, oder den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen nachzuweisen. Ihr Werkzeug dafür ist der „Kontenabruf“, bei dem die Kontenstammdaten der Steuerpflichtigen, bzw. Sozialleistungsempfänger bei deren Bank abgefragt werden. Leistungsmissbrauch und Steuerstraftaten werden damit erheblich erschwert.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur