Die Ampel-Parteien wollen einer Grundgesetz-Forderung nachkommen und „Staatsleistungen“ abbauen. Das sind jährliche Zahlungen der Länder an die evangelische und katholische Kirche, unter anderem für die Gehälter der Bischöfe.
Die sogenannten „Staatsleistungen“, mit denen auch die Bischöfe der beiden Kirchen bezahlt werden, wolle man „unbedingt ablösen“ erklärte der Kirchenbeauftragte der SPD, Lars Castellucci, in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“. Diese Leistungen sollen aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden, so der SPD-Politiker.
550 Millionen pro Jahr
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagte, die Koalition sei „schon in der konkreten Umsetzung“. Jährlich fließen rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelische und katholische Kirche. Die Staatsleistungen gehen auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden.
Grundgesetz-Forderung
Der Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirche abzulösen, ist eigentlich im Grundgesetz verankert. Bisher wurde dies aber nicht umgesetzt. Nach Informationen der Zeit trifft sich derzeit eine Arbeitsgruppe von Beamten des Kanzleramts, des Bundesinnen- und Justizministeriums, Vertreter der Länder, Kirchenfunktionäre und diverse Sachverständige. Die Experten erarbeiten Eckpunkte zur Lösung des Problems. Der nächste Schritt wäre die Erstellung eines sogenannten „Grundsätze-Gesetzes“. Dieses müsste dann vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
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Leiter der Arbeitsgruppe für die Staatsleistungen ist ein Ministerialdirektor des Innenministeriums, der evangelische Theologe Jörn Thießen. Auch der Vatikan soll eingebunden werden. Zu der Umsetzung der geplanten Ablösung der „Staatsleistungen“ sagte der der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci : „Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein“.
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Quelle: dts