Die bundesweit geplanten Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 sollen wohl aufgeweicht werden. Das berichtet das Nachrichtenportal „Business Insider“ unter Berufung auf regierungsnahe Kreise im Deutschen Bundestag.
Am Freitag (16.4.) sollen nach Informationen des Nachrichtenportals Änderungen am Gesetzesentwurf der Regierung für die Notbremse eingebracht werden. Konkret seien Ausnahmen für Individualsport wie Joggen und Gassigehen mit dem Hund im Gespräch. Damit reagiert die Regierung auf zunehmende Proteste aus Politik und Öffentlichkeit.
Mögliche Ausnahmen
Zu den vorgesehen Änderungen gehören: Medizinische Notfälle, der Weg von und zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung pflegebedürftiger Personen, die Versorgung von Tieren und ähnlich gewichtige Gründe wie etwa die Wahrnehmung eines Impftermins.
Über das nächste Wochenende soll es noch weitere Gespräche geben, insbesondere mit dem Kanzleramt. Spätestens Ende nächster Woche soll dann die Gesetzesänderung endgültig im Bundestag beschlossen werden. Im Anschluß ist eine Sondersitzung des Bundesrates geplant. Damit könnte die „Bundesnotbremse“ in betroffenen Landkreisen am 26. April in Kraft treten.
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