Der Jurist und Bundestagsabgeordnete Niema Movassat (Linke) hält Ausgangssperren für verfassungswidrig: „Ein so gravierender Grundrechtseingriff wie die zeitweise, vollständige Aufhebung der grundgesetzlich geschützten Bewegungsfreiheit, muss im Gesetz definiert werden.“
Movassat hält es für „hochgradig bedenklich“, dass Landesregierungen darüber entscheiden würden. Seiner Meinung nach sind Ausgehverbote auch nicht effektiv. „Das Coronavirus ist nicht nachtaktiv. Zudem finden tagsüber die meisten Kontakte statt: im Supermarkt, in Einkaufszentren, bei der Arbeit, im vollgestopften öffentlichen Nahverkehr.“
Kommunen warnen
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt vor pauschalen nächtlichen Ausgangssperren. Sein Hauptgeschäftsführer, Gerd Landsberg sagte dazu der Funke-Mediengruppe: „Ausgangssperren sind eine weitere, deutliche Einschränkung für die Menschen. Sie müssen in jedem Fall verhältnismäßig, das bedeutet geeignet und erforderlich, sein“. Das komme insbesondere dann in Betracht, wenn das Infektionsgeschehen diffus sei und nicht konkreten Quellen, wie etwa einem Altenheim oder einer Fleischproduktion, zugeordnet werden kann.
Ausgangssperre kein geeignetes Mittel
Ausgangssperren könnten zwar Kontakte reduzieren und den Bürgern die Gefährlichkeit der Lage verdeutlichen: „Ausgangssperren sind allerdings nicht automatisch ein geeignetes Mittel für alle Gebiete mit besonders hohem Inzidenzwert“, sagt Landsberg. Es habe sich gezeigt, dass rasant steigende Infektionszahlen auch andere Ursachen wie Hochzeitsfeiern oder Ausbrüche in Altenheimen haben können: „In diesen Situationen wäre eine Ausgangssperre nicht das gebotene Mittel“, so der Kommunalvertreter.
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Quelle: dts