Nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag (13.4.), das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Sinne erhöhter Eingriffsmöglichkeit des Bundes zu ändern, mehren sich nun die kritischen Stimmen. Neben Juristen zweifeln auch Politprofis in den Ländern an der Umsetzbarkeit von Ausgangssperren.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hält die von der Bundesregierung geplante Ausgangssperre für juristisch angreifbar. Dazu sagte er in der Welt: „Große rechtliche Probleme sehe ich bei der Ausgangssperre. So wie sie bislang vorgesehen ist, nämlich ohne Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass sie vor Gericht Bestand haben wird.“
Staatsrechtler zweifelt
Der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für verfassungsrechtlich problematisch. „Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten“, sagte der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten“, meint der Rechtswissenschaftler.
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Der FDP-Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki, beurteilt die Ausgangssperre im RBB als „einen massiven Eingriff in die Grundrechte“. Er verweist auf Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte. Diese hätten bestehende Ausgangssperren gekippt, da diese nichts zur Bekämpfung der Pandemielage beitragen würden. Problematisch ist für Kubicki auch, dass Ausgangssperren für die Gesamtbevölkerung gelten, also auch für Geimpfte. Für den Juristen ist klar, man kann „Geimpften und Genesenen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, nicht verbieten, nachts nach 21 Uhr auf die Straße zu gehen.“
Polizei gegen Bevölkerung
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagt: „Ich wehre mich vehement dagegen, die Umsetzung dieser Maßnahmen auf die Polizei abzuwälzen.“ Er warnt bei RND eindringlich davor, die Durchsetzung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren (bei Inzidenzen über 100 in sieben Tagen) der Polizei aufzubürden. Gerade in Ostdeutschland sei das „sehr sensibel“. Ausgangsbegrenzungen funktionierten nur dann, wenn die Bevölkerung diese für richtig erachte und akzeptiere, so der Sozialdemokrat.
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Material dts