Am 22. März startet der 11. Deutsche Autorechtstag in Königswinter. Eines der Themen ist die Abgas-Manipulationssoftware. Über Entwicklung , Folgen und die aktuelle Rechtsprechung berichtet der Generalsyndikus des ADAC, Rechtsanwalt Christian Reinicke.
Außerdem: Am 01.01.2018 ist das Gesetz zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Die Neuerungen im Kaufrecht bedeuten erhebliche Änderungen für Hersteller, Lieferanten und Verbraucher. Eine Podiumsdiskussion soll Licht ins Dunkel bringen.
Haftung für Roboterautos
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema „automatisiertes Fahren“, welches auch schon beim Verkehrsgerichtstag in Goslar auf der Tagesordnung stand. Dr. Paul Schrader von der Universität Bielefeld behandelt in seinem Vortrag die Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf Produzenten und Produkthaftung .
Dieselfahrverbot und Raserunfälle
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verhängung von Fahrverboten und die BGH-Revisionsentscheidungen in drei Raserunfällen wurden noch kurzfristig ins Programm des Autorechtstages 2018 aufgenommen. Die Veranstalter waren der Meinung, daß die mit diesen Themen zusammenhängenden Fragen und Probleme wichtig sind.
Weitere Themen in Königswinter sind: Die Datenschutzgrundverordnung und ihre Umsetzung in die Praxis, Kfz-Leasing-Fragen und die aktuelle Rechtsprechung des BGH in Verkehrssachen.
1 Kommentare
So wie es aussieht, wird es wohl noch ein paar Jahre dauern, bis sich der Mensch vollends auf die Technik verlassen und sich während der Fahrt zurücklehnen kann.
Bleibt nur die Hoffnung, dass in der Übergangszeit (solange der Autofahrer das System noch überwachen und im Bedarfsfall übernehmen muss) keine Unfälle passieren, die beim Fahren ohne Assistenzsysteme (also bei dauerhafter Konzentration) eher ausgeschlossen sind, denn vom „Halbschlaf“ in den man im Vertrauen auf die Technik fallen kann bis zur 100%igen Teilnahme am Verkehrsgeschehen vergehen wertvolle Sekunden.
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