Ab dem 1. Juni diesen Jahres sollen Kunden der Deutschen Bahn bei Verspätungen einen Teil des Fahrpreises auch online zurückfordern können. Das kündigte das Unternehmen Anfang dieser Woche an.
Voraussetzung ist ein online oder mobil gekauftes Ticket. Ein Vorteil bei dem neuen Verfahren sei, dass die meisten Daten voreingestellt seien, so die Bahn. Es müssten keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden.
Formularantrag weiter möglich
Bislang war es nötig, ein Fahrgastrechteformular auszufüllen und zusammen mit der Fahrkarte per Post an die Bahn zu schicken oder im Reisezentrum abzugeben. Die Nutzung des bisherigen analogen Formulars soll, laut angaben der Deutschen Bahn, weiterhin möglich sein.