Neben der Bundespolizei kontrolliert auch der Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn die neuen Einreiseverordnung, die seit dem 1. August in Kraft ist. Reisende ohne gültigen Impfnachweis müssen aussteigen.
„In unseren Fernverkehrszügen auf internationalen Verbindungen gilt für Einreisende aus dem Ausland mit Inkrafttreten der Verordnung die Pflicht, einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis mitzuführen“, erklärte ein Bahnsprecher gegenüber den Medien. Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet kontrollieren das Zugpersonal, sowie in den ersten Wochen zusätzlich Mitarbeiter von DB Sicherheit bei allen Fahrgästen den Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis und die digitale Einreiseanmeldung.
Kein Nachweis – keine Zugfahrt
Aktuell betreffe dies Verbindungen aus den Niederlanden und Teilen Frankreichs. Bei Feststellung fehlender Nachweise informiere die Bahn unmittelbar die Bundespolizei. Die betreffenden Reisenden müssen dann am nächsten Halt den Zug verlassen, berichtet die Bildzeitung. Das Bundeskabinett hatte erst am letzten Freitag (30.7.) die neue Einreiseverordnung beschlossen.