Mehr als jeder dritte Asylbewerber kam 2019 mit dem Flugzeug nach Deutschland. Laut Bundespolizei kann die unerlaubte Einreisen mit erschlichenen Visa oder gefälschten Dokumenten nur schwer festgestellt werden, da bei Flügen innerhalb des Schengenraumes normalerweise keine Kontrollen stattfinden.
In der ersten großen Reisewegbefragung von Asyl-Erstantragstellern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gaben 15.401 Antragsteller an, im letzten Jahr per Flugzeug nach Deutschland eingereist zu sein. Laut BAMF wurden „etwas mehr als 40.000“ der insgesamt 71.000 volljährigen Asylerstantragsteller befragt.
Grenzkontrolle „überflogen“
Erst seit April 2019 unterzieht das Amt alle erwachsenen Schutzsuchenden einer Reisewegbefragung. Zuvor waren es nur Stichproben bei einigen Herkunftsländern gewesen. Bisher gibt es noch keine Angaben darüber, wie viele Antragsteller unerlaubt und wie viele legal eingereist sind (mit Ausbildungs-, Besuchs- oder Familiennachzugsvisum).
Die Asylsuchenden nutzen eine Kontroll-Schwachstelle an den Flughäfen. Bei Flügen innerhalb des europäischen Schengenraums gibt es normalerweise keine grenzpolizeiliche Kontrolle.
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Bei der Bundespolizei wurden im Jahr 2019 insgesamt nur 1078 Schutzersuchen nach der Feststellung einer unerlaubten Einreise auf dem Luftweg gestellt, teilte das BAMF der Zeitung Welt am Sonntag mit. Zusätzlich verzeichnete die Behörde 1732 Asylgesuche bei der Feststellung eines unerlaubten Einreiseversuchs. Dieser führt in der Regel zu einer Zurückweisung.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur