Der Deutsche Städtetag mischt sich in die Diskussion um eine Zwangsbebauung von ungenutzten Grundstücken ein. Die Kommunen schließen keine Möglichkeit aus, die den Wohnraummangel lindern könnte.
Angestoßen hatte die Debatte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Er möchte die Grundstückseigentümer zum Wohnungsbau zwingen. Jetzt bekommt der grüne Vordenker Unterstützung vom Deutschen Städtetag. Die Vereinigung von 3400 Städten und Gemeinden begrüßt die Baugebots-Überlegungen aus Tübingen. Für die Kommunen ist das nur eine von vielen Maßnahmen, mit denen sie versuchen könnten, mehr bezahlbare Wohnungen zu errichten.
Städtetag möchte Baugebot vereinfachen
„Das Baurecht kennt mit dem Baugebot ein weiteres Instrument, damit Grundstücke bebaut werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Städtetags Helmut Dedy in der FAZ. Bisher müssen Städte mit Wohnungsmangel, die Paragraf 176 nutzen wollen, für jedes einzelne Grundstück prüfen, ob die Bebauung aus städtebaulichen Gründen tatsächlich erforderlich ist.
„Es wäre erheblich leichter, könnten die Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen, wenn dort Wohnraummangel besteht“, sagt Dedy, der auch schon weiter denkt : „Um das möglich zu machen, halten die Städte ein neues Satzungsrecht für am besten geeignet. Das sollte der Bund im Baugesetzbuch festschreiben.“
Grundstückseigentümer sollten aber das Recht haben, sich auf die Unwirtschaftlichkeit des Bauvorhabens berufen zu können, um der Baupflicht zu entgehen.
Es komme auch „der Ankauf unbebauter Grundstücke durch die Stadt oder der Verkauf an einen bauwilligen Dritten in Betracht“, sagt Dedy. Die Eigentümer der Grundstücke sollen aber das Recht haben, sich auf die Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens berufen zu können, um einer Bebauungspflicht zu entgehen.
Palmer macht in Tübingen Ernst
Grünen-Politiker Palmer hat einen „Blauen Brief“ an die Eigentümer von unbebauten Grundstücke vorbereitet, in dem er sie auffordert, ihre baureifen Grundstücke auch zu nutzen. Falls sie dies verweigern, droht ihnen eine Strafzahlung von 50.000 Euro. Wenn auch das nichts bewirkt, kann es zu einem Enteignungsverfahren durch die Stadt kommen. Das Grundstück geht dabei zum Verkehrswert in Gemeindebesitz über.
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RB, dts-Nachrichtenagentur