Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag einer Hotelkette gegen die Schließung von Gaststätten und gegen das Beherbergungsverbot für Touristen in der Coronakrise abgelehnt. Das bedeute allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen insgesamt zustimmt.
Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, schreibt das Gericht am Donnerstag (5.11.). Auch eine Unverhältnismäßigkeit kann das Gericht nicht erkennen. Aber, der 20. Senat habe auch Zweifel an der Grundlage für die jetzt beschlossenen Maßnahmen.
Schutzgut Leben hat Vorrang
Bei einem Eilverfahren müsse aber eine Folgenabwägung getroffen werden und dabei überwiege „im Hinblick auf die enorm steigenden Infektionszahlen das Schutzgut Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen die betroffene freie wirtschaftliche Betätigung“.
Ausgleichszahlungen berücksichtigt
Die Maßnahmen seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig. Zu berücksichtigen seien auch hier die seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellten Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe sowie die zeitliche Befristung der Maßnahmen, zunächst bis zum 30. November 2020.