Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht am Dienstag (26.1.) in München mit.
Damit wurde einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau stattgegeben. Zur Begründung heißt es in der Entscheidung, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug, so der 20. Senat des BayVGH.
Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es aus diesem Grund im Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
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