Der Bund der Steuerzahler (BdSt) beurteilt die Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur doppelten Besteuerung bei Rentnern als „zukunftsweisendes Urteil“.
„Das höchste deutsche Steuergericht hat unmissverständlich klargemacht: Der Gesetzgeber muss umgehend nachbessern, damit eine rechtmäßige Renten-Besteuerung sichergestellt wird“, sagt Rainer Holznagel, der Präsident des Steuerzahlerbundes. Er erwartet von der Bundesregierung, „dass sie jetzt schnell reagiert, dass sie den Menschen auch eine Handreichung bietet, wie jetzt mit diesem Problem umzugehen ist“.
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Konkret ging es in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung.
Neue Rechenformel vom BFH
Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, das war umstritten. Jetzt hat der 10. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Rechenformel aufgestellt und damit in weiten Teilen der Rechenweise der Finanzverwaltung widersprochen: Insbesondere der Grundfreibetrag ist den Senioren nicht als steuerfreier Rentenzufluss anzurechnen (Az. X R 33/19 und X R 20/19). „Die Finanzverwaltung hat sich die Rentenbesteuerung bislang schöngerechnet“, so Holznagel. Das geht jetzt nicht mehr.
Steuererklärung zu kompliziert
Für Holznagel ist die BFH-Entscheidung ein politisches Warnsignal. Der BdST-Chef sieht die Gefahr, dass die Politik das Thema aus den Augen verlieren könnte. „Deswegen ist es nicht nur an der Sache, jetzt eine neue Rentenformel zu finden, sondern auch insgesamt das System zu vereinfachen“, meint Holznagel. Nach seiner Einschätzung ist die Steuererklärung für viele Menschen im Alter eine große Herausforderung.
Holznagel rät Senioren, die erst kürzlich in Rente gegangen sind, zu prüfen, ob bei ihnen eine Doppelbesteuerung vorliegt und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Betroffen sind, nach Feststellung des Gerichts, besonders Selbstständige, Unverheiratete und Männer. Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass die Finanzverwaltung in Kürze reagieren wird.
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Quellen: dts, PM BdSt