In einem persönlichen Brief hat sich der Präsident des Steuerzahlerbundes (BdSt), Rainer Holznagel, an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gewandt. In seinem Schreiben schlägt er einen Maßnahmen-Katalog mit dem Titel „Mit Rückenwind aus der Krise“ vor, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
„Die Politik muss sämtliche Spielräume für ein unbürokratisches Entgegenkommen und für steuerliche Möglichkeiten ausschöpfen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Es geht ihm darum, das sie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit, nach Eindämmung der Corona-Krise, problemlos fortzusetzen können. Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes sollte die Einführung der zertifizierten Ladenkasse verschoben, der Solidaritätszuschlag abgeschafft und die ermäßigte Umsatzsteuer für einige Dienstleistungsbranchen erlaubt werden.
Arbeitnehmer steuerlich entlasten
Der BdSt sieht auch Handlungsbedarf bei der steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer. „Arbeitnehmer brauchen steuerliche Entlastungen! Jetzt ist die Zeit, um gezielte Hilfsaktionen anzupacken“, so Holznagel. Das Finanzamt solle private Geräte wie Computer, Laptops, Telefone oder die Internetleitung steuerlich abzugsfähig machen und das „ohne Wenn und Aber“.
Außerdem fordert der Bund der Steuerzahler, die Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer steuerlich zu berücksichtigen. Bislang ist dafür ein Extra-Arbeitszimmer erforderlich. Diese Regelung sei für alle nachteilig, die aktuell an ihrem Esstisch arbeiten müßten. Besser sei eine Pauschale von monatlich 100 Euro, wenn der Arbeitnehmer überwiegend im Homeoffice tätig ist.
Angesichts des riesigen Fördertopfes der Bundesregierung mahnt der Bund der Steuerzahler zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Steuermitteln. In dem Brief an Olaf Scholz und die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Katja Hessel, fordert der BdSt eine sorgfältige Prüfung der Mittelverwendung durchzuführen, um einen Mißbrauch zu verhindern. Bei allen Hilfsmaßnahmen gelte, dass die Politik mit Steuergeld verantwortungsvoll umgehen muss.
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Quelle: PM BdSt vom 27.4.2020