Angesichts steigender Energiepreise und hoher Inflation bringt die Bundesregierung ein 3. Entlastungspaket auf den Weg. Mit 65 Milliarden Euro will sie Härten abmildern, ohne dabei die Schuldenbremse auszusetzen. Daran hat der Bund der Steuerzahler aber seine Zweifel.
Die Ampel-Koalition hat sich darauf verständigt, das Entlastungspaket zu stemmen, ohne die Schuldenbremse 2023 neuerlich auszusetzen. Es sei kein Grund, die Schuldenbremse auszusetzen, „weil man kein Geld für Vorhaben eines Koalitionsvertrags hat“, sagt Finanzminister Christian Lindner (FDP). In den kommenden Haushaltsberatungen müsse die Koalition die Kraft aufbringen, „für die haushaltspolitischen Prioritäten der Krise finanziellen Raum zu schaffen“.
BdSt vermißt Gegenfinanzierung
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) reagiert auf die Ankündigung mit harscher Kritik. Er vermißt eine verlässliche Aussage darüber, wie das Paket solide gegenfinanziert werden soll. Der geplante Energiebonus, die Anhebung von Kindergeld und Grundfreibetrag sowie die dauerhafte Abschaffung der EEG-Umlage sein ein „Mix aus ohnehin notwendigen steuerlichen Korrekturen und gesetzlichen Verpflichtungen“.
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BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Die Ampel hat eine Großbestellung auf Rechnung aufgegeben. Doch sie verliert kein Wort darüber, wann und wie die wuchtige Rechnung bezahlt wird.“ Holznagel fordert von der Bundesregierung ein zweifelsfreies Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse. Dies sei „keine beliebige Randbemerkung im Grundgesetz, sondern ein verpflichtender Generalmaßstab für die Haushaltspolitik“. Das gelte vor allem in schwierigen Zeiten, so der BdSt-Chef.
Lindner zur Schuldenbremse: jein
Für Lindner ist das Aussetzen der Schuldenbremse eine „Ultima Ratio“, jedoch hält er sich ein Hintertürchen offen. „Wenn die Lage es erforderlich macht und die Verfassung es erlaubt, dann behalte ich mir diese Ultima Ratio vor“, sagte er der Süddeutschen Zeitung (SZ). Dies würde er aber nur dann „mitteilen und begründen, wenn es unvermeidlich wäre“. Szenarien, die das verfassungsrechtlich erlaubten, „sollte sich niemand wünschen“, warnt Lindner in der SZ, ergänzt aber noch: Das sei jedoch „momentan nicht erkennbar“.
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Quelle: BdSt, dts