Trotz immer lauter werdender verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beherbergungsverbote, wirbt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, weiter für die rechtlich fragwürdige Maßnahme.
„Auch wenn das Infektionsgeschehen in Deutschland regional unterschiedlich ist, so wären bundeseinheitliche Regelungen wohl zielführender als ein Nebeneinander unterschiedlicher Vorschriften“, erklärt der CSU-Politiker im Handelsblatt. Es sei daher überlegenswert, „das bundeseinheitlicher zu regeln“. Ulrich fordert von den Parlamenten, hier „mehr Verantwortung“ zu übernehmen.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der bekannte Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dagegen warnt. Er hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Beherbergungsverbote für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten. Degenhart hält die getroffenen Maßnahmen für „nicht gerechtfertigt“, da sie „in die Grundrechte der Betriebe sowie der Reisenden“ eingreifen.
Maßnahme nicht genügend belegt
„Zwar hat die Verwaltung beim Erlass einer Verordnung gewisse Einschätzungsspielräume“, räumt Degenhart ein, aber die „Geeignetheit“ der Beherbergungsverbote sei „nicht plausibel belegt“. Der Verfassungsrechtler kann auch kein „konsistentes Schutzkonzept“ erkennen.
Mehr parlamentarische Kontrolle
Die Parlamente müßten „in deutlich stärkerem Maße als bisher“ eine Mitsprache bei Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekommen, so Degenhart im Handelsblatt. Der Verfassungsrechtler kritisiert in dem Zeitungsbeitrag die „intensiven Grundrechtseingriffe“ durch Bund und Länder, welche seit Ausbruch der Pandemie mit eigenen Rechtsverordnungen agieren.
Parlament wird übergangen
„Elementare Grundrechte werden im Wege von Notverordnungen außer Kraft gesetzt“, sagt Degenhart und ergänzt: „Dies widerspricht an sich dem Grundsatz, dass über grundrechtswesentliche Fragen der Gesetzgeber selbst entscheiden muss.“
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In den ersten Phasen der Unsicherheit sei dies hinzunehmen gewesen, so der renommierte Jurist. Nun aber sei man in der zweiten Welle und wieder treffen Länderchefs und Kanzlerin die Entscheidungen, während die Stimmen der Parlamente kaum vernehmbar sind.
Tragfähige Rechtsgrundlage
Damit erfolgten weitere „intensive Grundrechtsbeschränkungen“ auf generalklauselartiger Ermächtigungsgrundlage, so Degenhart. Er sieht darin einen deutlichen Widerspruch zum Vorbehalt des Gesetzes. Für den Staatsrechtler ist „verfassungsrechtlich dringend geboten, tragfähige gesetzliche Grundlagen zu schaffen“.
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Quelle: dts