Der Bundesrechnungshof hat die Vergabepraxis vieler Beraterverträge der Bundesministerien kritisiert. „Hier sind wir in der Vergangenheit immer wieder auf Defizite gestoßen“, sagt der Präsident des Rechnungshofes Kay Scheller.
Wenn der Bund externe Beratungsleistungen einkaufe, müsse er eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, stellt Scheller im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe fest. „Er muss unter anderem die Notwendigkeit der Leistung gut begründen, die Leistung im Wettbewerb vergeben und den Erfolg der Beratung nachvollziehbar kontrollieren“, sagt der oberste Rechnungsprüfer und merkt kritisch an: Bei der Bundeswehr etwa sei in zahlreichen Fällen weder die Notwendigkeit des Beratereinsatzes begründet worden, noch habe die Vergabe im Wettbewerb stattgefunden. „Außerdem muss der Bund sicherstellen, dass es beim Einsatz externer Berater nicht zu Interessenskonflikten kommt“, meint der Präsident des Bundesrechnungshofes.
Nach Auskunft der Bundesregierung hatten die Bundesministerien im ersten Halbjahr 2019 mindestens 178 Millionen Euro für Beraterverträge ausgegeben. In dieser Summe sind die gezahlten Beträge für Berater des Kanzleramtes und des Verteidigungsministerium noch nicht berücksichtigt!