Überraschend haben sich Bund und Länder auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geeinigt. Mit der geplanten Neuregelung haben Bund und Länder einen Kompromiß im aktuellen Zuständigkeitsstreit gefunden.
Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer sagte am Freitag (9.4.) in Berlin, dass Bund und Länder sich mit den Koalitionsfraktionen einig seien, dass „bundeseinheitliche Regelungen“ beim Infektionsschutz möglich werden. Diese sollen aber nur in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten greifen, wenn deren 7-Tage-Inzidenz über einem Wert von 100 liegt.
Harter Lockdown nur „ultima ratio“
Ein bundesweiter harter Lockdown, wie von manchen Experten gefordert, ist damit nicht mehr zwingend erforderlich. Einige Ministerpräsident*innen hatten sich dagegen ausgesprochen, da die Inzidenzwerte in ihren Bundesländern niedrig sind und ein harter Lockdown der Bevölkerung wohl nur schwer zu vermitteln wäre.
Ausgangssperre ab 100er-Inzidenz
Nach Informationen der Welt sieht die geplante Gesetzesänderung ab einer Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro Woche (auf 100.000 Einwohner), eine verpflichtende nächtliche Ausgangssperre vor. Die Schulen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr in den Distanzunterricht wechseln müssen. Diese bundesweiten Vorgaben sind aber auf die betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten begrenzt.
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Noch offene Fragen wollen Vertreter von Bund und Ländern am kommenden Wochenende klären. Der Gesetzentwurf für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll schon am nächsten Dienstag (13.4.) vom Bundeskabinett beschlossen werden. Auf Grund der jetzt erfolgten Einigung wird in der nächsten Woche keine Konferenz der Ministerpräsidenten stattfinden.
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dts, rb