„Wir haben in die Rechtsverordnung aufgenommen, dass auch bei Versammlungen unter freiem Himmel eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht“, erklärte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) nach einer Senatssitzung am heutigen Dienstag (1.9.).
Voraussetzung dafür sei, dass die Teilnehmerzahl über 100 Personen liegt, so die SPD-Politikerin. Mit der Einführung einer Maskenpflicht bei Demonstrationen hat das Land Berlin erste Konsequenzen aus den Ereignissen vom vergangenen Wochenende gezogen.
Am Samstag hatten fast 40.000 Corona-Skeptiker in der Hauptstadt gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung protestiert. Dabei war es zu chaotischen Zuständen gekommen. Rechtsextreme Gruppen hatten versucht, die Anti-Corona-Demonstration für ihre Zwecke zu nutzen, was ihnen zum Teil auch gelang.
Anzeige
Kommentar > Versammlungsgesetze — eine gut verständliche Darstellung
772 Seiten, Heymanns — Info & Bestellung > juristische-fachbuchhandlung
Das vom Verwaltungsgericht Berlin als Voraussetzung für eine Genehmigung der Demonstration vorgegebene Abstandsgebot wurde während der Veranstaltung von vielen Demonstranten, trotz wiederholter Mahnungen der Organisatoren, ignoriert.
.
Quelle: dts, rb