Der Bundesrat stimmte in seiner heutigen Sitzung einer Neuregelung zu, die grosse Bauprojekte im Verkehrsbereich beschleunigen soll. Damit wird aber gleichzeitig das Klagerecht der betroffenen Bürger durch „Maßnahmengesetze“ beschnitten.
Zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte können künftig per Gesetz, statt durch einen behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden. Das sieht ein Bundestagsbeschluss vor, den der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar gebilligt hat.
Verlagerung auf Schiene und Wasserwege
Bund und Länder begründen den Eingriff in die Reche der betroffenen Bürger so: Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sind umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorgesehen. Aus diesem Grund bedürfe es der beschleunigten Planung und Realisierung für diese zwölf Projekte.
Damit können jetzt sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, unter anderem der Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins erheblich schneller realisiert werden.
Klimaschutz wichtiger als Rechtsschutz ?
Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Neuregelung die rechtliche Grundlage für sogenannte „Maßnahmengesetze“ geschaffen, welche den bisher erforderlichen Planfeststellungsbeschluss der jeweils zuständigen Behörde ersetzen. Damit ist keine „fachgerichtliche Überprüfung“ durch die Verwaltungsgerichte mehr möglich, da die Genehmigung der Baumaßnahme bereits im „Maßnahmengesetz“ enthalten ist. Für die betroffenen Bürger wird der Rechtsschutz bei Verkehrs-Großprojekten damit erheblich reduziert.
Quelle: PM Bundesrat
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