Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat mit seiner Entscheidung vom Montag (31.5.) die Klage gegen die Rentenbesteuerung zurückgewiesen. Das hat für zukünftige Rentenempfänger erhebliche Folgen.
Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass spätere Rentnerjahrgänge nach der geltenden gesetzlichen Regelung von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein werden. Man habe in dem Verfahren erstmals eine konkrete Berechnungsformel für die doppelte Besteuerung festgelegt, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster. „Daraus ergibt sich, dass künftige Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein werden.“
Auch aktuelle Rentner betroffen
In Einzelfällen könne dies auch schon für gegenwärtige Rentner gelten, die ihre Rente noch nicht allzu lang beziehen und in ihrer aktiven Zeit selbstständig tätig waren. Aus der Berechnungsgrundlage ergebe sich, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner werde, so das Gericht. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. Im konkreten Fall wies das Gericht die Klage eines Steuerberaters gegen die Besteuerung seiner Rente zurück. Es liege in dem Fall keine Doppelbesteuerung vor, heißt es in der Entscheidung.
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In Deutschland läuft seit 2005 eine Umstellung der Rentenbesteuerung. So wird schrittweise bis 2040 eine nachgelagerte Besteuerung verwirklicht, sodass die ausgezahlten Renten voll besteuert werden. Vor 2005 wurden stattdessen vorgelagert die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert.
Grundlage der Umstellung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Rentner und pensionierte Beamte gleich behandelt werden müssen. Eine doppelte Besteuerung der Renten in der Übergangsphase darf aber nicht erfolgen.
Nächste Station Bundesverfassungsgericht ?
Rechtsanwältin Rebecca Ziegler, die den Steuerberater aus Baden-Württemberg im Verfahren vor dem BFH unterstützte, sagte der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft: „Wir werden auf jeden Fall das Urteil genau prüfen und schauen, ob eine Verfassungsbeschwerde Erfolg verspricht, weil es Grundrechtsverletzungen gibt“. Die Juristin bezeichnete das Urteil als „großen Erfolg“, auch wenn das Gericht die Klage abgewiesen habe. „Aber der Bundesfinanzhof hat klar herausgestellt, dass es durch das Alterseinkünftegesetz in Zukunft für viele Rentner zu einer doppelten Besteuerung kommen kann“, sagte sie. Daher müsse die Bundesregierung das Gesetz jetzt nachbessern.
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dts, rb