Die Klagen und Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Donnerstag (3.7.) hervor.
Nach Meinung der BGH-Richter hat die Deutsche Umwelthilfe als eingetragener Verbrauchschutzverband eine Klagebefugnis. Damit darf sie Wettbewerbsverstöße abmahnen und diese mithilfe von Klagen durchsetzen. Konkret ging es in dem jetzt verhandelten Fall um eine Auseinandersetzung zwischen der Umwelthilfe und einem Autohändler.
In der Vergangenheit war der Umwelthilfe schon häufiger vorgeworfen worden, lediglich ein „Abmahnverein“ zu sein. Der Verein hatte die Vorwürfe aber immer wieder vehement zurückgewiesen.