„Mit Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen und religiöse Feierlichkeiten erhalten bleiben soll“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing in einem Pressegespräch. Er habe wenig Verständnis für das weitere Verbot von Messen und Gottesdiensten.
„Angesichts der angedeuteten Lockerungsmaßnahmen für andere Bereiche des öffentlichen Lebens kann ich diese Entscheidung für die Religionsgemeinschaften nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit aus der vergangenen Woche“, so Bätzing gegenüber der Welt.
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Der Vorsitzende der Bischofskonferenz kritisiert, dass andere Bereiche des öffentlichen Lebens mit Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen, aber ausgerechnet den Kirchen diese Möglichkeit nicht eingeräumt wird: „Für die katholische Kirche kann ich sagen, dass wir problemlos in Gottesdiensten – angesichts allgemeiner Lockerungen im öffentlichen Leben – die notwendigen Hygienestandards und Abstandsvoraussetzungen einhalten können“, versichert Bätzing.
Kein Zustand von Dauer
Bisher habe die Kirche das Verbot von Versammlungen zur Religionsausübung hingenommen, weil sie dieses Verbot vorübergehend für angemessen gehalten habe und einen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten wollte. Dies könne aber kein Zustand von Dauer sein: „Das Verbot öffentlicher gemeinsamer Gottesdienste greift allerdings tief in das Recht der freien Religionsausübung ein und war insbesondere während der Kar- und Ostergottesdienste für viele Gläubige nur schwer zu ertragen“, sagt der DBK-Vorsitzende.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur