Das Bundesjustizministerium will das Sorge- und Umgangsrecht für Trennungskinder umfassend reformieren und die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile erleichtern. Die geplante Reform solle „die elterliche Verantwortung stärken“, heißt es in dem Thesenpapier der zuständigen Experten-Arbeitsgruppe.
Mit der Reform sollen die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessert werden, Ziel ist es, „einvernehmliche Lösungen“ zu erreichen. Das geht aus dem Thesenpapier des Bundesjustizministeriums (BMJV) hervor, über das die Welt berichtet. In dem Papier, dass als Grundlage des Gesetzentwurfes dienen soll, heißt es: Die gesetzlichen Regelungen müssten der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder besser Rechnung tragen und individuelle Lösungen für die jeweilige Familie ermöglichen.
Sorgerecht soll flexibler werden
Die Zeitung zitiert aus dem Thesenpapier: „Bei getrennt lebenden Eltern gehört hierzu die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge mit einer geteilten Betreuung bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell ebenso wie die alleinige Sorgeausübung durch einen Elternteil.“ Ein gesetzliches Leitbild eines bestimmten Betreuungsmodells empfehlen die Experten aber nicht.
Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht
Die geltenden Regelungen sollen so angepasst werden, dass sie auch für eine geteilte Betreuung des Kindes bis hin zu einer hälftigen Betreuung passen. Geplant ist, das Sorgerecht beiden Elternteilen von Anfang an gemeinsam einzuräumen, unabhängig davon, ob sie bei der Geburt miteinander verheiratet waren oder nicht. Ein Entzug des Sorgerechts ist künftig nicht mehr vorgesehen. Geregelt wird im Konfliktfall nur noch die Ausübung des Sorgerechts – also der jeweilige Betreuungsumfang nach einer Trennung.
Die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ war im April 2018 eingesetzt worden und hat insgesamt achtmal getagt. Ihr gehörten acht Familienrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis an. Das Justizministerium wird nun die Thesen der Arbeitsgruppe auswerten, sagte ein Ministeriumssprecher. Nach dessen Worten ist das Ziel der Reform „moderne Betreuungsmodelle besser abzubilden und einvernehmliche Lösungen zu erleichtern“.
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Quelle: rb, dts