Ein Kurztrip zum Shopping nach London, oder ein Urlaub in Großbritannien ist bei vielen EU-Bürgern beliebt. Dabei hilft der günstige Wechselkurs zwischen Pfund und Euro. Ein ungeordneter BREXIT im März könnte für Chaos an den neuen Schlagbäumen sorgen.
Was genau der BREXIT für Urlauber bedeutet, die nach Großbritannien reisen wollen, weiss der Gelsenkirchener Rechtsanwalt und Reiserecht-Experte Karl-Heinz Hanfler.
R.B.: Herr Hanfler, Unternehmen bereiten sich seit Jahren auf den BREXIT vor. Worauf müssen sich Urlauber mit Reiseziel Großbritannien jetzt vorbereiten. Müssen sie zukünftig einen Reisepass beantragen, oder reicht ein Personalausweis beim Grenzübertritt?
RA Hanfler: Zurzeit steht nichts fest. Hier können nur rein hypothetische Szenarien skizziert werden. Für mich ist es eher unwahrscheinlich, dass Urlauber künftig ein Visum für ihre Reise nach Großbritannien benötigen. Ich gehe davon aus, dass das geplante Abkommen zwischen der EU und Großbritannien eine Visumspflicht ausschließen wird.
Ausweiskontrollen gab es auch bisher schon, da Großbritannien nicht zum Schengenraum gehört. Möglicherweise ist der Personalausweis alleine bald nicht mehr ausreichend und alle Einreisenden müssen sich darauf einstellen, dass zumindest der Reisepass verlangt wird.
R.B.: Wie ist die Situation für Flugreisende?
RA Hanfler: Reisende aus der EU könnten künftig wie Reisende außereuropäischer Länder behandelt werden. Denkbar ist, daß Flugreisende künftig sogenannte Landingcards ausfüllen müssen, wie dies beispielsweise bei der Einreise in die USA heute schon üblich ist.
Bisher haben Flugreisende bei Verspätung oder Annullierung Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung, wenn sie innerhalb der EU reisen, aus der EU ausreisen oder in die EU einreisen. Ob diese Fluggastrechteverordnung nach dem Brexit weiterhin gilt ist noch völlig offen. Auch hier müssen Regelungen geschaffen werden. Denkbar wäre eine Lösung wie bei Island und Norwegen. Die gehören dem Europäischen Wirtschaftsraum an und haben mit der EU Sonderregelungen vereinbart.
R.B.: Wie steht es mit dem Zoll? Verändern sich die Freimengen?
RA Hanfler: Nach einem Brexit ist davon auszugehen, dass strengere Zollvorschriften bei der Einreise bestehen. Die EU bereitet sich schon jetzt mit der Einstellung von über 1000 neuen Zoll-Mitarbeitern auf das bevorstehende Chaos beim BREXIT vor. Sollte es zu einem ungeregelten BREXIT kommen, wäre das Königreich ohne gültiges Partnerschaftsabkommen wie jedes andere Drittland zollrechtlich zu behandeln. Das würde sich natürlich auch auf die geltenden Zollfreimengen auswirken, die wesentlich geringer sein werden.
R.B.: Brauchen Urlauber künftig eine Reisekrankenversicherung?
RA Hanfler: Bleiben die Briten nach dem Brexit im Europäischen Wirtschaftsraum dürfte die Europäische Krankenversicherungskarte weiterhin akzeptiert werden, andernfalls empfiehlt es sich, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
R.B.: Was gilt für Reisen nach Nordirland oder Irland?
RA Hanfler: Derzeit reicht bei der Einreise nach Nordirland und Irland ein gültiger Personalausweis.
Auf der Insel selbst bestehen keinerlei Grenzkontrollen. Sämtliche Grenzeinrichtungen entlang der 360 km langen Linie zwischen Nordirland und Irland wurden aufgrund des „Good Friday Agreement“ von 1998 abgeschafft. Zurzeit herrscht bezüglich der Vorgehensweise an der Grenze zwischen Nordirland und Irland Streit im britischen Parlament. Die EU selbst befürchtet neue Gewalt in Nordirland falls es dort wieder Grenzkontrollen gibt.
Viele Briten halten das für vorgeschoben um den Brexit zu verhindern. Zurzeit ist davon auszugehen, dass bei der Nordirland / Irland-Frage bis auf weiteres beide Länder eng an den EU-Binnen-Markt angebunden sein werden und für Großbritannien übergangsweise ein Sonderregime in einer Zollunion mit 27 EU-Staaten gelten wird. Aber auch das ist noch nicht sicher.
R.B.: Herr Hanfler, ich danke Ihnen für das informative Gespräch. Als Resümee kann man wohl sagen, egal wie die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien auch ausgehen, als Reiseziel bleibt England attraktiv und die Menschen werden sich auch von neuen Zollbestimmungen nicht abhalten lassen zu reisen.

Rechtsanwalt Karl-Heinz Hanfler
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