Brüssel – EU-Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová will die EU-Mitgliedstaaten mit einer Richtlinie dazu anhalten, Verbrauchern künftig auch in Europa Sammelklagen zu ermöglichen. „Verbraucher sollen nicht nur fair behandelt, sondern auch entschädigt werden, wenn sie betrogen wurden“, sagte Jourová dem „Spiegel“.
Vorschläge für Sammelklagen-Richtlinie schon im April
Der Fall Volkswagen sei ein Weckruf gewesen. „Er hat gezeigt, wie hilflos Verbraucher in Europa bei der Durchsetzung ihrer Rechte oft sind. Im April werden wir daher entsprechende Vorschläge vorstellen.“ Die geplante Richtlinie solle sicherstellen, dass europäische Verbraucher in allen Mitgliedstaaten ähnliche Klagemöglichkeiten erhalten: „Wir wissen, dass das Zivilrecht der Mitgliedstaaten unantastbar ist, aber jedes Land soll künftig auf seine Weise gewährleisten, dass solche Sammelklagen für Verbraucher leicht zugänglich, verständlich und kostengünstig sind.“
Keine Gelddruckmaschine für Anwälte oder Finanzfirmen
Jourová machte allerdings deutlich, dass sie nicht vorhat, die US-Regeln einfach zu kopieren. „Die Rechte der Verbraucher sollten keine Gelddruckmaschine für Anwälte oder Finanzfirmen werden, die solche Prozesse finanzieren“, sagte die tschechische EU-Kommissarin. Daher sollten „die Mitgliedstaaten eine Reihe von Organisationen, etwa Verbraucherschutzverbände, benennen, die solche Klagen überhaupt einreichen dürfen“, so Jourová. „Die Finanzierung solcher Prozesse durch Dritte wird nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt sein.“