Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac hat auch Auswirkungen auch auf die Bürgerbewegung Campact.
Am Montag informierte die Organisation ihre rund zwei Millionen Unterstützer darüber, dass Spenden ab sofort nicht mehr steuerlich abgesetzt werden können. Das erfuhr die taz durch eine Mail des Campact-Vorstandes. Vorstandsmitglied Felix Kolb stellt darin fest: „Unsere Steuerberaterinnen und Anwältinnen haben das Urteil analysiert und kommen zu dem Fazit: Das Finanzamt Berlin wird Campact sehr wahrscheinlich nicht länger als gemeinnützig anerkennen“. Eine weitere Ausstellung von Spendenbescheinigungen könne das als Betrug gewertet werden, schreibt Kolb weiter. Bereits ausgestellte Bescheinigungen sollen aber gültig bleiben.
Keine Steuervorteile mehr
Der Bundesfinanzhof hatte Ende Februar am Beispiel von Attac festgelegt, dass die Beeinflussung von öffentlicher Meinung und politischer Willensbildung nicht als Bildungsarbeit oder Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne der Gemeinnützigkeit gewertet werden darf. Damit verloren die Globalisierungskritiker ihre Gemeinnützigkeit. Ohne Gemeinnützigkeit können Spender ihre Geldsummen nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem entfallen für den betroffenen Vereine bestimmte Steuervorteile und Rabatte.
Es drohen Steuernachzahlungen
„Der Verlust der Gemeinnützigkeit wird für Campact eine Bürde sein“, schreibt Kolb in der Mitteilung und befürchtet: „Mehrkosten und Steuernachzahlungen in Höhe von Hunderttausenden Euro kommen auf uns zu.“ Insgesamt lagen die Einnahmen von Campact 2018 bei knapp zehn Millionen Euro, die zum weit überwiegenden Teil von rund 150.000 Kleinspendern kommen.
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RB, dts-Nachrichtenagentur