Die von den Bundesländern angeregte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude stößt bei der Bundesregierung auf wenig Gegenliebe. Der Bundesjustizminister verweist auf die gegebene Gesetzgebungskompetenz der Länder.
„In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu dem Vorschlag der Länder. Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich „wohl möglich“, politisch halte er sie aber für falsch erklärte Buschmann dem Handelsblatt aus Düsseldorf.
Buchanzeige der Juristischen Fachbuchhandlung, Essen
NEU: Private Krankenversicherung (C.H.Beck)
mit Kommentar zu den Bestimmungen des VAG
mehr erfahren > juristische-fachbuchhandlung
Hierzu habe es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Der Bundesjustizminister hatte sich in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am vergangenen Donnerstag (8.12.) gegen eine derartige Versicherungspflicht ausgesprochen. Auslöser der Debatte war die Hochwasserkatastrophe 2021. Bislang verfügt nur etwa die Hälfte aller Wohnimmobilienbesitzer über eine Elementarschadenversicherung.
Landeslösungen denkbar
„Es wäre in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden“, sagte Buschmann. Diese würden zudem an die Mieter durchgereicht werden. Die Länder könnten aber selbst tätig werden: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich.“ Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätten sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.
.
Quelle: dts, bo