Das Infektionsschutzgesetz sei jetzt „verfassungsfest“, meint der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). Er zeigt sich zufrieden mit den jetzt vereinbarten Änderungen.
„Wir haben das Infektionsschutzgesetz in den letzten Tagen widerspruchsfrei und verfassungsfest gemacht“, sagte Luczak dem Handelsblatt. „Uns war wichtig, dass die Maßnahmen effektiv zur Pandemiebekämpfung beitragen und gleichzeitig von den Menschen akzeptiert und damit auch befolgt werden.“
Notbremse wird befristet
Aus diesem Grund sei die Ausgangsbeschränkung auch „leicht gelockert“ worden, sagte Luczak und wies in dem Gespräch mit der Zeitung darauf hin, daß es sich um eine „zeitlich befristeten Notbremse“ bis zum 30. Juni handelt. „Gleichzeitig eröffnen wir auch Perspektiven“, sagte der CDU-Rechtsexperte.
Parlament behält Kontrolle
Luczak: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt.“ Das sei „verfassungsrechtlich zwingend und muss daher sehr zeitnah erfolgen“. Außerdem müsse der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen. Damit sei sichergestellt, „dass wir als Parlament zu jeder Zeit die vollständige Kontrolle haben“.
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