Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für das „Gute-Kita-Gesetz“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine bundesweite soziale Staffelung der Elternbeiträge.
Der Bund beteiligt sich in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Das teilte das Familienministerium jetzt mit.
Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten und sieht vor, dass jedes Bundesland je nach Ausgangslage und Bedarf bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen. Vor Ort entscheiden Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert.
Elternbeiträge werden sozial gestaffelt
Teil des Gesetzes ist die Einführung einer bundesweit verpflichtende sozialen Staffelung der Elternbeiträge. Einkommensschwache Familien sollen von den Kita-Gebühren befreit werden, so das Ministerium. „Wir wollen für mehr Teilhabe an guter Kindertagesbetreuung sorgen, und Zugangshürden abbauen. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle“, sagte Giffey.