Das Bundeskabinett hat als Reaktion auf die jüngsten Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen beschlossen. Für ein Geschäftsmodell, das die Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, könne es in Deutschland keine Toleranz geben, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Der Beschluss, der ab dem kommenden Jahr in Kraft treten soll, verbietet den Einsatz von Leiharbeitern mit Werkverträgen in großen Fleischbetrieben, deren Hauptgeschäftsfeld das Schlachten ist. Von der Regelung ausgenommen sind kleine Betriebe im Fleischhandwerk. Außerdem kündigte der Arbeitsminister strengere Kontrollen in den Betrieben an.
Mehr Kontrollen in Schlachthöfen
„Die Wurzel des Übels in der Fleischwirtschaft und für die teilweise empörenden Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer liegt in der Konstruktion von Sub-, Sub- Subunternehmertum“, erklärte Heil gegenüber der Presse im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.
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Die Initiative zu dem jetzt vom Bundeskabinett gefaßten Beschluß war von Arbeitsminister Heil ausgegangen. In den vergangenen Wochen kam es deutschlandweit in mehreren größeren Schlachtbetrieben zu Ausbrüchen von Covid-19.
In die Kritik gerieten vor allem Arbeitsbedingungen und Hygienestandards in den Betrieben. Insbesondere die in der Fleischindustrie üblichen Sammelunterkünfte für osteuropäische Leiharbeiter aus Billiglohnländern begünstigen, nach Meinung der Bundesregierung, die Ausbreitung des Corona-Virus.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur