Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagt dazu: „Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“
Geschäftsbedingungen in der Kritik
Das Bundeskartellamt prüft insbesondere die mißbräuchliche Gestaltung von Geschäftsbedingungen. Dabei geht es um Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und die Sperrungen von Händlerkonten.
Auch die Abwicklung der Geschäfte wird unter die Lupe genommen: Einbehalt von Zahlungen, verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.
Auslöser sind zahlreiche Beschwerden
Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist u.a., dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen Anhaltspunkte vor. Hier geht es insbesondere um Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Hier findet jetzt ein Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde statt. Auslöser für das jetzt eingeleitete Mißbrauchsverfahren waren zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon.
Auch EU-Kommission aktiv
Auf Basis des europäischen Kartellrechts hat die Europäische Kommission ebenfalls Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür hat die Kommission im Sommer 2018 u.a. umfangreiche Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das heute eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzen sich.
Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern.
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Quelle: PM Bundeskartellamt