Das Bundeskartellamt zieht bei der Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens Google die Zügel an. Eine Rechtsänderung gibt der Bonner Behörde dafür die nötigen Mittel an die Hand.
Zur Begründung sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, seine Behörde habe eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Google festgestellt. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten seien ein „ganz wesentlicher Schritt“, denn auf dieser Grundlage könne das Kartellamt jetzt „konkrete, für den Wettbewerb schädliche Verhaltensweisen aufgreifen“.
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Hintergrund ist eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Diese erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Die Behörde kann in einem zweistufigen Vorgehen Unternehmen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Befristete Maßnahme
Bei der Alphabet-Entscheidung handelt es sich um den ersten förmlichen Beschluss auf der Basis dieser Vorschrift. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch die Bundesbehörde.
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Quelle: dts, bo