Ping-Calls sind Lockanrufe, bei denen das Handy kurz klingelt, zu kurz um den Anruf anzunehmen. Wer zurückruft, zahlt!
Im Display wird eine Nummer angezeigt, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. Wer jetzt leichtsinnig zurückruft, landet in exotischen Ländern. Zu hören sind Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Täter verdienen umso mehr, je länger der verblüffte Handynutzer in der Leitung bleibt. Diese Ping-Anrufe verstoßen in Deutschland aber ganz klar gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“.
Kostenansagen ab Mitte Januar 2018
„Die Umgehung des deutschen Verbraucherschutzniveaus nehmen wir nicht hin“, sagt Bernd Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde will mit der Anordnung einer Ansagepflicht für anfallende Kosten der Telefon-Abzocke einen Riegel vorschieben. Die Mobilfunkanbieter und Netzbetreiber müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.
Von der Ansagepflicht betroffen sind Länder, die bereits einschlägig aufgefallen sind, wie: Burundi, Tschad, Serbien, Seychellen, Tunesien, Elfenbeinküste, Guinea, Sudan, Marokko, Tansania, Benin, Mali, Uganda, Madagaskar, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Somalia, Liberia, Malediven, Jemen, Mazedonien und Sierra Leone.
Der Schaden ist erheblich
So zahlreich wie die Länder aus denen die Ping-Anrufe kommen sind auch die geschädigten Mobilfunkkunden. In diesem Jahr sind über 65.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Dunkelziffer dürfte noch erheblich höher liegen.
„Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher“, erklärte Bernd Homann gegenüber der Presse zu diesem Problem. Ab Mitte Januar 2018 kann der Angerufene den Rückruf dann rechtzeitig abbrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen.