Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse (die Grundlage für harte Corona-Maßnahmen war). Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar“ gewesen, hieß es in der Begründung.
Insbesondere seien die Maßnahmen trotz des Eingriffsgewichts „verhältnismäßig“ gewesen. Die Beschränkungen seien als Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers zu betrachten. Dieses habe in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als „überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen“ gedient, so die Karlsruher Richter.
Schulschließungen verhältnismäßig
Auch Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Schulschließungen richteten, wurden von den Karlsruher Richtern zurückgewiesen. Auch diese seien „nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage“ zulässig gewesen, teilte das Verfassungsgericht mit. Die Bundesnotbremse war Ende April in Kraft getreten. Sie sollte für bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sorgen.
Maßnahmen inzidenzabhängig
Bis auf die Homeoffice-Regelung waren dabei alle Maßnahmen abhängig von der Inzidenz. Besonders umstritten waren dabei die jetzt vom Verfassungsgericht geprüften Maßnahmen. Gegen die Vorschriften waren zahlreiche Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden. Diese wurden allerdings durchweg abgelehnt und die Einschränkungen blieben zunächst erlaubt.
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