Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das umstrittene Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zwar unterschrieben, aber er hat Zweifel, ob die vorgenommenen Änderungen verfassungsgemäß sind. Das teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch (22.12.) mit.
In Schreiben an die Bundestagspräsidentin, den Bundeskanzler und den Bundesratspräsidenten regt Steinmeier an, das Gesetz, welches schon im Juni vom Bundestag beschlossen wurde, noch einmal im Parlament zu überprüfen.
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Die Gesetzesnovelle sieht im Wesentlichen vor, unter bestimmten Umständen die Wiederaufnahme von Strafverfahren in Fällen von Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen zuzulassen. Das gilt auch, wenn die Verfahren mit einem rechtskräftigen Freispruch abgeschlossen wurden.
Experten haben Zweifel
Im Gesetzgebungsverfahren waren Zweifel an der Vereinbarkeit der Reform mit dem Grundgesetz geäußert worden. Einige dieser Zweifel sehe er nach eingehenden Gesprächen mit Verfassungs- und Strafrechtsexperten bestätigt, so Steinmeier. Das Gesetz werfe sowohl im Hinblick auf das Verbot der Mehrfachverfolgung als auch bezüglich des aus dem Rechtsstaatsprinzip Rückwirkungsverbots verfassungsrechtliche Bedenken auf. Es ergebe sich aber keine abschließende Gewissheit über die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, die die Versagung der Ausfertigung rechtfertigen würde, so das Staatsoberhaupt.
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Quelle: dts, rb