Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von so genannten Whistleblowern hat keine Zustimmung im Bundesrat bekommen. Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.
Das Gesetz, das der Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte, soll den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen regeln. Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Schutz der Hinweisgeber
Geregelt wird das Verfahren und die Vertraulichkeit der Meldungen sowie Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien. Es geht auch um Haftung, Schadensersatz und Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben. Behörden und Unternehmen sollen interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen. Der Bund will dafür eine Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder sollen zusätzlich externe Meldestellen einrichten können.
Reichsbürger im Focus
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde der Punkt Hinweise auf „mangelnde Verfassungstreue“ von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgenommen, auch wenn keine konkreten Straftaten vorliegen. Diese Änderung wurde, mit Blick auf Zugehörige der „Reichsbürgerszene“ , eingefügt und war so nicht im ursprünglichen Regierungsentwurf enthalten.
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Quelle: dts