Wer kennt ihn nicht den Slogan „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit“. Doch was ist, wenn Ihr Zigarettenrauch andere gefährdet, zum Beispiel Ihre Kinder? Die müssen oft unfreiwillig im Auto mitrauchen, ob sie wollen, oder nicht.
Das will der Bundesrat jetzt mit einer Gesetzesinitiative ändern. Erwartungen, dass auf Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren freiwillig verzichtet würde, hätten sich nicht erfüllt. Jetzt legt die Länderkammer einen Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vor, der Kinder und Schwangere per Gesetz schützen soll.
Gefährlicher als Raucherkneipe
Der Bundesrat verweist in seiner Gesetzesbegründung darauf, dass weltweit jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben. In Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto. Die Tabakrauchbelastung erreiche in geschlossenen Fahrgasträumen schon beim Rauchen einer Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte.
Bußgeld bis 3000 Euro
Im verbrannten Tabak seien rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten. Die Konzentration der Giftstoffe sei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten Rauch. Künftig soll deshalb in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren Rauchen verboten sein. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot droht, laut Gesetzentwurf, ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro.
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Die Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg schätzen, dass rund eine Million Minderjährige dem Rauchen im Auto ausgesetzt sind. Sie warnen seit langem vor den Gefahren durch Passivrauchen. Für die Heidelberger Wissenschaftler kommt das Rauchen in Anwesenheit von Kindern einer Körperverletzung gleich. Ihre Begründung: Passivrauchen sei für alle Menschen gesundheitsgefährdend, ganz besonders aber für Kinder, weil diese viel häufiger atmen als Erwachsene und dadurch vermehrt Schadstoffe aufnehmen.
Ab auf die lange Bank
Der Gesetzesvorstoß des Bundesrates vom März diesen Jahres ist nicht der erste Versuch der Länderkammer mehr Schutz für unfreiwillig passiv mitrauchende Kinder zu erreichen. Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrat einen derartigen Antrag eingebracht. Doch die Große Koalition sah keinen Handlungsbedarf. Auch die jetzt regierende Ampel-Koalition ziert sich bei diesem Thema.
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Ländervertretung schreibt die Bundesregierung, dass sie „ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen zwar uneingeschränkt begrüßt würde“, aber gegen den vorgelegten Gesetzentwurf bestünden „verfassungsrechtliche Bedenken“. Abschließend heißt es in der Stellungnahme noch unverbindlich: „Die Bundesregierung wird den gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen“. Da es aber für einer derartige Prüfung keine rechtlich vorgegebene Frist gibt …….