In seiner heutigen Plenarsitzung fordert der Bundesrat ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht. Die Mimik müsse erkennbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Bundestag eingebracht werden.
Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik einer Person ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestmöglich aufzuklären.
Keine einheitliche Handhabung
Bislang gibt es kein grundsätzliches Gesichtsverhüllungsverbot vor Gericht, nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen. Dass die Handhabung in der Praxis und Rechtsprechung nicht einheitlich und verlässlich ist, bemängelt der Bundesrat. Das Gerichtsverfassungsgesetz soll entsprechend geändert werden.
Eingriff in Religionsfreiheit gerechtfertigt
Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einem Niquab oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht des Bundesrates ist dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.
Ausnahmen sind möglich
Das geplante Verhüllungsverbot umfasst auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme. Es soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken sowie für verdeckte Ermittler und für zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte vorgesehen.
Außerdem soll das Gericht im Einzelfall Ausnahmen gestatten können, wenn der Blick in das unverhüllte Gesicht nicht erforderlich ist. Das Bedecken der Haare und des Halsbereichs stellt nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich keine Verhüllung dar.
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Quelle: Bundesrat