Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Sondersitzung am Donnerstag (22.4.) auf einen Einspruch gegen die entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Da es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, ist eine Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich.
Es ging nur um die Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um das Gesetz inhaltlich nachverhandeln zu lassen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit von 35 der insgesamt 69 Stimmen nötig gewesen. Eine Abstimmung fand nicht statt, da kein Land die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragte.
Länderchefs wenig begeistert
Mehrere Ministerpräsidenten äußerten Bedenken. Dies sei „kein großer Wurf“, meint der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) und verwies auf bestehende verfassungsrechtliche Bedenken. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sieht mögliche Akzeptanzprobleme und für Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) handelt es sich um einen Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“.
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Nach der Billigung durch den Bundesrat kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es dann in Kraft. Das letzte Wort wird aber wohl das Bundesverfassungsgericht haben. Die Freien Demokraten haben angekündigt, gegen die jetzt beschlossene Rechtsänderung des Infektionsschutzgesetzes in Karlsruhe zu klagen.
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dts, rb