Mit einer Änderung stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. März der neuen Düngeverordnung zu. Trotz seiner Entscheidung kritisiert der Bundesrat die Verordnung aus „fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger“ Sicht. Durch die Corona-Krise erhalten die Länder mehr Zeit, um besonders belasteten Gebiete auszuweisen.
Die Zustimmung des Bundesrates erfolgt unter der Bedingung, dass die Länder bis Ende des Jahres Zeit zur Ausweisung von besonders belasteten Gebieten erhalten. Mit der neuen Düngeverordnung reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Dieser hatte am 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch. Die neue Verordnung soll nun helfen, mineralische Dünger in der Landwirtschaft gezielter und sparsamer einzusetzen.
NRW: Bauern bezweifeln Meßergebnisse
Die Bauern in Nordrhein-Westfalen (NRW) hatten im Vorfeld der Neuregelung heftig protestiert. Sie zweifeln an der Richtigkeit der Messergebnisse. Bei einer Überprüfung der Meßstellen hatten 10 Prozent erhebliche Mängel und müssen saniert werden.
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NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) will 200 zusätzliche Meßstellen einrichten. Im Tagesspiegel sagte sie zu den Protesten der Landwirte: „Aber es nutzt den Bauern gar nichts, wenn statt einer verschärften Düngeverordnung hohe Strafzahlungen kommen. Das würde einen erforderlichen Dialog zwischen den Landwirten und der Gesellschaft zusätzlich erschweren.“
Corona erzwingt Terminverschiebung
Um eine „sachgerechte Bearbeitung“ der neuen Düngeverordnung zu erreichen stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung einer verlängerten Frist bis zum Inkrafttreten zu. Damit soll die vorgesehene Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder in der Corona-Krise sichergestellt werden.
Bundesrat kritisiert Novelle
In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat auf „zahlreiche Unzulänglichkeiten“ der Düngeverordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hin. Da aber das Risiko eines weiteren Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen die Bundesrepublik bestünde, habe er auf, eigentlich erforderliche, Änderungsvorgaben verzichtet. Die bestehenden Mängel sollen jetzt durch entsprechende Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen beseitigt werden.
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Quelle: Bundesrat, dts