Die Bundesregierung will eine Insolvenzwelle bei Unternehmen verhindern. „Dazu soll eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung eingeführt werden“, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJ).
Für bereits zahlungsunfähige Betriebe gelte das aber nicht, erklärte der BMJ-Sprecher dem Handelsblatt. Von der Änderung im Insolvenzrecht, die „zügig“ umgesetzt werden soll, würden „Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind.
Angepaßte Überschuldungsprüfung
Die Unternehmen sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können“, so der BMJ-Vertreter. Das Mittel dafür ist eine Verkürzung des Prognosezeitraums bei der Überschuldungsprüfung. Nach der sogenannten „Fortführungsprognose“ wird die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilt. Derzeit gilt ein Unternehmen als überschuldet, wenn dessen Fortbestand über einen Zeitraum von einem Jahr „nicht mehr überwiegend wahrscheinlich“ ist.
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„Bei den derzeitigen Marktverhältnissen und unsicheren Entwicklungen ist eine solche Prognosestellung jedoch auch für gesunde Unternehmen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden“, sagte der Ministeriumssprecher der Zeitung.. Daher solle dieser Zeitraum auf vier Monate verkürzt werden. „Durch diese Änderung wären überschuldete Unternehmen von der Antragspflicht wegen Überschuldung ausgenommen, wenn deren Fortbestand über den verkürzten Prognosezeitraum hinreichend wahrscheinlich ist.“
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Quelle: dts, bo